Der Ehrenamtliche Besuchsdienst
- Beschreibung
-
Viele ältere Menschen und zu Pflegende sind immobil und viel alleine. Pflegende Angehörige benötigen auch "Zeit für sich"
Bringen Sie Freude mit ehrenamtlichen Besuchen!
Durch Ihre Besuche bei Pflegebedürftigen ermöglichen Sie z.B. pflegenden Angehörigen den Besuch eines Gymnastikkurses. Alleinlebende, oft auch einsame Menschen benötigen Alltagsunterstützung und Gesellschaft.
Tätigkeiten sind zum Beispiel die gemeinsame Freizeitgestaltung durch Gespräche, Spiele und Spaziergänge; gemeinsam einkaufen gehen, Begleitung zu Arztbesuchen oder Hilfestellungen beim Sortieren von Schriftstücken.
Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören nicht zu den Aufgaben.
Sie erhalten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und werden für Ihren Einsatz geschult. Die nächste Schulung beginnt im September 2017.
Aktuell suchen wir Unterstützung für
- eine alleinlebende ältere Dame in Lichterfelde-Süd. Sie freut sich über regelmäßige Besuche, Gespräche und Spaziergänge (Rollator).
- eine ältere Dame Nähe S-Bhf Nikolassee. Sie wünscht sich Hilfe bei Behördenkontakten und Begleitung zu Arztbesuchen.
Wir freuen uns auf Sie!
- Info
- Tel. 80 19 75 - 38, Claudia Hofbauer, kpe@mittelhof.org
- Stichworte
Kursanmeldung
Zu den Kursen können Sie sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer oder E-mailadresse anmelden.
Jede Spende zählt!
Viele unserer Projekte können ohne die Unterstützung von hilfsbereiten und engagierten Menschen nicht realisiert werden. Mit Geld-, Sach- und Zeitspenden leisten auch Sie einen wertvollen Beitrag.
Wir nehmen gerne gut erhaltene Sachspenden für die Ausstattung unserer Einrichtungen entgegen. Sprechen Sie uns an.
Geldspenden
Einzahlungen auf unser Konto
Mittelhof e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE21100205000003112800
BIC: BFSWDE33BER
Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Der Mittelhof e.V. fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Für Spenden, die dem Verein zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, ist der Mittelhof e.V. berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Spenden bis 300,00EUR:
Wir bitten um Verständnis, dass wir unter 300,01 € keine Zuwendungsbestätigung mehr versenden.
Wenn die Zuwendung 300,00 Euro nicht übersteigt genügt i.d.R. als Nachweis auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Den Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Mittelhof e.V. können Sie unter folgendem Link "2021_Vereinfachte Bestätigung Spende bis 300EUR" herunterladen. Bitte bewahren Sie dieses PDF zusammen mit dem Zahlbeleg als Nachweis auf.
Spenden ab 300,01EUR:
Auf Wunsch stellen wir Ihnen für Ihre Geldspende eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre Anschrift an.
Wir danken all unseren Unterstützern.