Zuwendungsbestätigung:
Der Mittelhof e.V. fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Für Spenden, die dem Verein zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, ist der Mittelhof e.V. berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen für Ihre Geldspende eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre Anschrift an.
Wenn die Zuwendung 300,00 Euro nicht übersteigt genügt i.d.R. als Nachweis auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Den Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Mittelhof e.V. können Sie unter folgendem Link 2024_Vereinfachte Bestätigung Spende bis 300EUR herunterladen. Bitte bewahren Sie dieses PDF zusammen mit dem Zahlbeleg als Nachweis auf.